Datenschutz
Nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe bearbeiten personenbezogene Daten, seien es Daten über Kunden, Lieferanten oder die eigenen Mitarbeiter.
Am 23. Mai 2004 ist die Übergangsfrist des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgelaufen. Unternehmen, in denen mehr als vier Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten umgehen, sind jedoch schon seit Jahren verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und ein Verfahrensverzeichnis zu führen.
Damit das Thema Datenschutz mit seinen zahlreichen Details und Gesetzesaktualisierungen für Sie überschaubar bleibt, unterstützen wir Sie bedarfsgerecht mit unseren Leistungen:
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